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Mitwirkung - Lärmaktionsplan

24/03/22

Bei der Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes ist gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie die Öffentlichkeit zu beteiligen und es ist die Möglichkeit zur Mitwirkung zu geben.

Die bisher erarbeiteten Ergebnisse der Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen, die über den Auslösewerten liegen, wurden auf den Internetseiten der Gemeinde Nobitz unter www.nobitz.de, Aktuelles oder unter www.nobitz.de, Verwaltungsservice, Bürgerbeteiligungen, Gemeinde Nobitz, veröffentlicht.

Die aktuelle Version der Erstaufstellung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Nobitz wird vom 25.03.2024 bis 26.04.2024 zur allgemeinen Einsichtnahme ausliegen bzw. deren Auslage auf der Internetseite bekannt gemacht. Die eingehenden Stellungnahmen sind abzuwägen und ggf. einzuarbeiten. Anschließend wird der Gemeinderat der Gemeinde Nobitz die Erstaufstellung des Lärmaktionsplans beschließen. Die Einsicht kann während der Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung Nobitz, Haus 1, Bachstraße 1, Zimmer 20, erfolgen.

Mit Schreiben des Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) vom 18.10.2022 wurde der Gemeinde der Abschluss der Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen in Thüringen mitgeteilt. In diesem Zusammenhang informierte das TLUBN – als zuständige Fachaufsichtsbehörde – auch darüber, dass die Gemeinde nunmehr die Aufgabe haben, bis zum 18. Juli 2024 einen Lärmaktionsplan (LAP) aufzustellen bzw. fortzuschreiben.

Bei der Begutachtung der nach Lärmkartierung betreffenden Gebiete wurde folgende Bewertung vorgenommen:
Es wurde festgestellt, dass Münsa der einzige Ortsteil mit belasteten Anwohnern beim Straßenverkehrslärm (mit einer Person) ist. Andere Ortsteile wurden nicht speziell untersucht, da hier seitens der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) kein Verkehrsaufkommen von 3.000.000 Fahrzeugen/pro Jahr festgestellt wurde. Laut Lärmkarte der TLUG liegt der Richtwert tagsüber bei dem einem betroffen Grundstück bei einem Richtwert zwischen 55 bis 59 dB(A). Laut Lärmkarte der TLUG liegt für die Nacht keine Betroffenheit eines Grundstückes bzw. einer Person mit einem Richtwert von über 50 dB(A). Die Messungen des Lärms wurden farblich je nach Richtwert unterschieden und der Topografie hinzugefügt. Somit konnte bildlich dargestellt werden, in welchem Lärmbereich sich die Wohnhäuser befinden und Gefährdungen konnten verdeutlicht werden.

Die aktuelle „Lärmkarte Straßenverkehr 2022“ mit den wichtigsten Ergebnissen und Informationen der Kartierung sind auf der Internetseite des TLUBN veröffentlicht. Die Kartierung ist unter dem Themenbaum „Luft, Lärm und Emission“ auf folgender Internetseite einsehbar:
https://tinyurl.com/26qnvgbn

i. A. Graichen, Leiter Haupt-/Ordnungsamt

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Haus 1 - Nobitz
Bachstraße 1, 04603 Nobitz
Telefon: 03447 3108-0
Fax: 03447 3108-29

Haus 2 - Saara
Saara, Saara 42,
04603 Nobitz
Telefon: 03447 5133-0
Fax: 03447 5133-10

Haus 3 - Langenleuba-Niederhain
Platz der Einheit 4
04618 Langenleuba-Niederhain
Telefon: 034497 810-0
Fax: 034497 810-18

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